Notfallpläne für Schul-, Kindergarten- und Hortgebäude haben eine bauliche Beschreibung des Objekts unter Angabe der nachfolgenden Informationen zu enthalten:
a) Zahl der Schüler bzw. betreuten Kinder,
b) Zahl der Lehrkräfte und des Betreuungspersonals,
c) Zahl des sonstigen Personals, insbesondere Schulwarte, Hausmeister, etc.,
d) Lage allfälliger Versorgungseinrichtungen (Küche, Kiosk),
e) Lage allfälliger Versammlungsräume,
f) Lage allfälliger Turnhallen,
g) Lage allfälliger Sanitätsräume,
h) Lage allfälliger Schutzräume,
i) Pläne der Hausversorgungseinrichtungen,
j) Angaben über allfällige Lautsprecheranlagen, hauseigene Radio- oder Fernsehkanäle und sonstige Kommunikationsanlagen,
k) Angaben über allfällige Warn- und Alarmierungseinrichtungen.
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