§ 5
Maßnahmenkatalog
Der Maßnahmenkatalog hat eine Aufstellung über die bei den verschiedenen Katastrophenfällen zu treffenden Erst- und Einzelmaßnahmen, insbesondere die Reihenfolge der im Katastrophenfall zu alarmierenden Personen und Stellen, die Koordinierung des Einsatzes etwaiger Hilfs- und Rettungsmittel, sowie Hinweise gemäß § 7 Abs. 3 des Tiroler Katastrophenmanagementgesetzes zu enthalten.
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