§ 3
Gefahrenlage, Gefahreneinschätzung
Im Gemeinde-Katastrophenschutzplan sind unter Darstellung der katastrophenrelevanten örtlichen Stellen und Einrichtungen die Katastrophen, insbesondere hervorgerufen durch Hochwasser, Muren, Flutwellen, Lawinen, Wildbäche, Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch und andere Naturgefahren sowie durch Brand, Großbrand, Explosion, Chemiegefahr, Ölunfall, Strahlungsquellen und sonstige Katastrophenfälle (beispielsweise Terrorakte, Seuchen und Epidemien) und deren potentielles Gefahrenausmaß, vor allem wie viele Personen und welche Gebäude und sonstige Einrichtungen durch diese gefährdet werden können, anzugeben.
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