§ 3 — Dienstabzeichen und Dienstausweis der Forstaufsichts- und Forstschutzorgane
§ 3
Der Dienstausweis für Forstaufsichts- bzw. Forstschutzorgane ist entsprechend der Anlage 2 mit den Abmessungen 115 Millimeter × 160 Millimeter, einfach faltbar, aus widerstandsfähigem Material herzustellen.
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