§ 4
In-Kraft-Treten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Dienstanweisung für Forstaufsichtsorgane, Bote für Tirol Nr. 445/1982, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise