§ 1
(1) Das in der Anlage dargestellte, grün umrandete Gebiet in den Gemeinden Lans, Sistrans, Aldrans, Rinn, Patsch und Ellbögen wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt (Landschaftsschutzgebiet Patscherkofel-Zirmberg).
(2) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von 15,8 km².
(3) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung und bei den Gemeindeämtern der Gemeinden Lans, Sistrans, Aldrans, Rinn, Patsch und Ellbögen während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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