§ 4
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Erklärung eines Teiles des Mieminger Plateaus im Gebiet der Gemeinden Obsteig und Nassereith zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Mieminger Plateau), LGBl. Nr. 7/1982, außer Kraft.
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