§ 1
(1) Das in der Anlage dargestellte, grün umrandete Gebiet der Gemeinden Obsteig und Nassereith wird aufgrund der besonderen landschaftlichen Eigenart und Schönheit zum Landschaftsschutzgebiet erklärt (Landschaftsschutzgebiet Mieminger Plateau).
(2) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Imst und in den Gemeindeämtern Obsteig und Nassereith während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
(3) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von 919,72 ha.
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