(1) Das Dienstabzeichen hat dem in der Anlage 2 dargestellten Muster zu entsprechen.
(2) Das Dienstabzeichen ist aus Metall, kreisförmig mit einem Durchmesser von 50 mm herzustellen. Es zeigt in der Mitte das Tiroler Landeswappen auf weißem Grund, umgeben von drei silbernen Seilringen, dessen unterer Teil die Inschrift „Bergwacht“ in Silber auf schwarzem Grund zu enthalten hat.
(3) Das Dienstabzeichen ist auf der Rückseite mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen.
(4) Der Bergwächter hat bei der Ausübung des Dienstes das Dienstabzeichen sichtbar an der Brust zu tragen.
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