§ 1
(1) Das in der Anlage dargestellte, grün umrandete Gebiet in der Gemeinde Tarrenz wird wegen der besonderen Vielfalt der Tierwelt und des Vorkommens seltener Tierarten, insbesondere der Tierart „Der Deutsche Skorpion„ (Euscorpius germanus), zum Naturschutzgebiet erklärt (Naturschutzgebiet Antelsberg).
(2) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 39,779 ha.
(3) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Imst und bei der Gemeinde Tarrenz verlautbart.
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