§ 1
(1) Das in der Anlage dargestellte, grün umrandete Gebiet des Valsertales im Gebiet der Gemeinde Vals wird wegen der besonderen Vielfalt der Pflanzenwelt und wegen des Vorkommens seltener oder von der Ausrottung bedrohter Pflanzen- und Tierarten zum Naturschutzgebiet erklärt (Naturschutzgebiet Valsertal).
(2) Die Anlage wird durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck und im Gemeindeamt Vals während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
(3) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 35,19 km².
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