1. Die nachstehend angeführten land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufe werden verwandt gestellt:
Gartenbau mit Feldgemüsebau;
Obstbau und Obstverwertung mit Weinbau und Kellerwirtschaft;
Forstwirtschaft mit Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft.
2. Die nachstehend angeführten land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufe werden mit den nachstehend genannten Lehrberufen der gewerblichen Art verwandt gestellt:
Gartenbau mit Blumenbinder und -händler (Florist);
Gartenbau mit Friedhofs- und Ziergärtner;
Gartenbau mit Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter);
Molkerei und Käsereiwirtschaft mit Molkereifachmann;
Molkerei und Käsereiwirtschaft mit Chemielaborant.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise