In Tirol werden folgende Einzugsbereiche für Restmüll und Sperrmüll festgelegt:
a) Einzugsbereich 1 (Reutte): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden des Bezirkes Reutte;
b) Einzugsbereich 2 (West): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden der Bezirke Imst und Landeck;
c) Einzugsbereich 3 (Innsbruck): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet der Stadt Innsbruck;
d) Einzugsbereich 4 (Mitte): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden der Bezirke Innsbruck-Land und Schwaz;
e) Einzugsbereich 5 (Ost): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden der Bezirke Kitzbühel und Kufstein;
f) Einzugsbereich 6 (Lienz): Dieser Einzugsbereich umfasst das Gebiet sämtlicher Gemeinden des Bezirkes Lienz.
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