§ 6
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 2000 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Erklärung des Moores am Schwarzsee in der Stadtgemeinde Kitzbühel zum Naturschutzgebiet, LGBl. Nr. 52/1984, außer Kraft.
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