§ 1
(1) Das in der Anlage dargestellte, rot umrandete Gebiet in der Stadtgemeinde Kitzbühel wird wegen des Vorkommens seltener, von der Ausrottung bedrohter Pflanzenarten und wegen der seltenen, nur in Mooren vorkommenden Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren zum Naturschutzgebiet erklärt (Naturschutzgebiet Moor am Schwarzsee).
(2) Die Anlage wird durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel und beim Stadtamt Kitzbühel verlautbart.
(3) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 21,5 ha.
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