LandesrechtTirolVerordnungenStraßenpolizei, Übertragung von Angelegenheiten auf die Stadtgemeinde Kufstein§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 13. März 1997
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

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