§ 1
Festlegung
(1) Zum Schutz der für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Ehrwald genutzten Immenquelle wird im Gebiet der Gemeinden Biberwier, Ehrwald, Mieming und Obsteig das Wasserschongebiet Immenquelle festgelegt.
(2) Innerhalb des Wasserschongebietes besteht eine Kernzone. Weiters ist ein Schongebietskörper Teil des Wasserschongebietes.
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