LandesrechtTirolVerordnungenNachtfahrverbot für Lastkraftfahrzeuge§ 4

§ 4§ 4

In Kraft seit 01. Dezember 1989
Up-to-date

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1989, 22.00 Uhr, in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 21. März 1986, mit der auf der B 312 Loferer Straße von Straßenkilometer 0,00 in der Gemeinde Kirchbichl bis Straßenkilometer 49,63 in der Gemeinde Waidring das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t verboten wurde, außer Kraft.

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