§ 1 § 1 — Entschädigung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Altstadt-Sachverständigenkommission und des Altstadtanwaltes
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Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Altstadt-Sachverständigenkommission – ASVK – sowie der Altstadtanwalt haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.