LandesrechtSteiermarkVerordnungenErhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Beamten und Vertragsbediensteten im Landesdienst1. Abschnitt Gehaltserhöhung für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 31. Juli 2027§ 5

§ 5§ 5

In Kraft bis 31. Dezember 2028
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§ 5 § 5 — Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Beamten und Vertragsbediensteten im Landesdienst | GesetzeFinden.at