§ 244e Funktionszulage für Lehrende an einer Bildungseinrichtung für Pflege-, Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe des Landes
In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date
Lehrern/Lehrerinnen und Lehrassistenten/Lehrassistentinnen gebührt für die Lehrtätigkeit eine Funktionszulage in Höhe von 200,00 Euro.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019, LGBl. Nr. 14/2024
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