LandesrechtSteiermarkVerordnungenErhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Beamten und Vertragsbediensteten im Landesdienst2. Abschnitt Gehaltserhöhung für den Zeitraum 1. August 2027 bis 31. August 2028§ 16

§ 16§ 16

In Kraft bis 31. Dezember 2028
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§ 16 § 16 — Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Beamten und Vertragsbediensteten im Landesdienst | GesetzeFinden.at