Rückverweise
(1) Die öffentlichen Apotheken in Fohnsdorf, Judenburg, Knittelfeld, Pöls, Spielberg und Zeltweg werden für die Leistung der Notfallbereitschaft außerhalb der Kernöffnungszeiten gemäß § 1 Abs. 1 in folgende Dienstgruppen eingeteilt:
| Gruppe | Apotheke | Ort |
| 1 | Adler-Apotheke Pölstal-Apotheke | Knittelfeld Pöls |
| 2 | Aichfeld-Apotheke | Zeltweg |
| 3 | Stadt-Apotheke | Judenburg |
| 4 | Stadt-Apotheke | Knittelfeld |
| 5 | Lebenskreis-Apotheke | Zeltweg |
| Apotheke „Zum Bergmann“ |
| Fohnsdorf |
| 7 | Spielberg Apotheke | Spielberg |
| 8 | Landschaftsapotheke | Judenburg |
| 9 | Schutzengel Apotheke | Fohnsdorf |
| 10 | Kolibri Apotheke | Knittelfeld |
Die öffentlichen Apotheken in Fohnsdorf, Judenburg, Knittelfeld, Pöls, Spielberg und Zeltweg haben die Notfallbereitschaft tageweise wechselnd in fortlaufender Reihenfolge der Bereitschaftsdienstgruppen 1 bis 10 jeweils von 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr des Folgetages zu versehen.
(2) Für den Bereitschaftsdienst an Werktagen von Montag bis Freitag, ausgenommen der 24. und 31. Dezember, gilt abweichend vom Notfallbereitschaftsdienst gem. Abs. 1, dass während der Mittagspause von Montag bis Freitag von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr
– die Landschaftsapotheke und die Stadt-Apotheke in Judenburg,
– die Aichfeld-Apotheke und die Lebenskreis-Apotheke in Zeltweg,
– die Stadt-Apotheke, Adler-Apotheke und die Kolibri-Apotheke in Knittelfeld sowie
– die Spielberg Apotheke in Spielberg
Bereitschaftsdienst zu leisten haben. Dieser Mittagsbereitschaftsdienst darf auch bei geöffneter Apotheke geleistet werden.
(3) Während des Bereitschaftsdienstes gemäß Abs. 1 und 2 muss der (die) Apothekenleiter(in) oder ein(e) andere(r) allgemein berufsberechtigte(r) Apotheker(in) zur Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke dienstbereit sein. Darüber hinaus ist die sofortige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.
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