Rückverweise
(1) Außerhalb der Kernöffnungszeiten gemäß § 1 Abs 1 lit a bis d haben die öffentlichen Apotheken in 8850 Murau, 8811 Scheifling, 8820 Neumarkt in der Steiermark und in 8813 St. Lambrecht Notfallbereitschaft in folgender Reihenfolge zu leisten:
1. Salvator Apotheke Murau KG in 8850 Murau
2. Apotheke Scheifling in 8811 Scheifling
3. Apotheke „Zur Mariahilf“ in 8820 Neumarkt in der Steiermark
4. Stifts-Apotheke Gall-Reidlinger OHG in 8813 St. Lambrecht
(a) Der Dienstwechsel erfolgt in oben genannter fortlaufender Reihenfolge wöchentlich, jeweils beginnend montags um 08:00 Uhr bis darauffolgenden Montag um 08:00 Uhr („Vierer wochen turnus“). Fällt der letzte Tag der wöchentlichen Notfallbereitschaft auf einen Feiertag, ist dieser Montag von der bereits diensthabenden Apotheke noch mit zu übernehmen.
(b) Zudem erfolgt mit Beginn eines jeden neuen Kalenderjahres (1. Jänner) der Dienstwechsel in oben genannter fortlaufender Reihenfolge, beginnend mit der Salvator Apotheke Murau KG in 8850 Murau am 1. Jänner 2026 („Vierer jahres turnus").
(2) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18:00 Uhr, am Feiertag 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet halten. Die Notfallbereitschaft darf auch bei geöffneter Apotheke erfolgen.
(3) Die Notfallbereitschaft gemäß Abs 1 und 2 darf gemäß § 8 Abs 5 Apothekengesetz idgF in Form der Rufbereitschaft verrichtet werden, sodass ein allgemein berufsberechtigter Apotheker zur Abgabe von Arzneimitteln in dringenden Fällen rasch erreichbar sein muss. Darüber hinaus ist die sofortige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.
Keine Verweise gefunden