Rückverweise
(1) Die Kurapotheke und die Narzissenapotheke in Bad Aussee haben außerhalb ihrer Öffnungszeiten gemäß § 1 Abs. 1 und außerhalb ihrer Notfallbereitschaft gemäß § 2 Abs. 1 und 3 dafür Sorge zu tragen, dass im Notfall, wenn die Apotheken der Gruppe 1 Notfallbereitschaft leisten, werktags Montag bis Freitag ab 20 Uhr und Samstag nach Ende der Öffnungszeit der Kurapotheke und der Narzissenapotheke in Bad Aussee sowie an Sonn- und Feiertagen, dringend benötigte Arzneimittel – das sind grundsätzlich in dieser Zeit vom diensthabenden Arzt für Allgemeinmedizin (= ärztlicher Notdienst) verschriebene Arzneimittel – aus einer der nächstgelegenen dienstbereiten öffentlichen Apotheken gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 zugestellt werden (Botendienst). Auf die Möglichkeit der Zustellung dringend benötigter Arzneimittel ist durch einen entsprechenden Aushang an der Apotheke unter Angabe der Telefonnummer der dienstbereiten Apotheke hinzuweisen.
(2) Dem Patienten ist bei der Zustellung eine schriftliche Information auszufolgen, dass er erforderlichenfalls eine persönliche telefonische Beratung durch den diensthabenden Apotheker in Anspruch nehmen soll bzw. bei Fragen eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen kann.
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