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BHMU – Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge und Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger von mehr als 7.5 Tonnen auf der B 317
§ 2
§ 2
In Kraft seit 31. Dezember 2025
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§ 2 — BHMU – Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge und Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger von mehr als 7.5 Tonnen auf der B 317
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