LandesrechtSteiermarkVerordnungenÜberreichung der Auszeichnungen nach dem Gesetz über Auszeichnungen für verdienstvolle Tätigkeit in Einsatz- und Hilfsorganisationen§ 2

§ 2Überreichung von Ehrenmedaillen und Verdienstkreuzen

In Kraft seit 07. Oktober 2025
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