Rückverweise
Zur Überreichung der Ehrenmedaillen und Verdienstkreuze sind befugt:
1. Mitglieder der Landesregierung;
2. Mitglieder des Landtages;
3. von einem Landesregierungsmitglied beauftragte Bedienstete des Amtes der Landesregierung;
4. der Bürgermeister oder ein von ihm beauftragtes Gemeindeorgan.
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