Das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t (§ 52 lit. a Z 7a StVO 1960) ist auf der nachstehend angeführten Straße in beiden Fahrtrichtungen im folgenden Abschnitt, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr für die Gemeinden Hohentauern, Pölstal, Pusterwald und Trieben sowie die Katastralgemeinde Pöls der Gemeinde Pöls-Oberkurzheim, verboten:
auf der B114 Triebener Straße von Straßenkilometer 3,600 bis 9,400
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