Der Kostenbeitrag für den Fachausbildungskurs einschließlich der Kursunterlagen darf höchstens 320 Euro, der Kostenbeitrag für den Fortbildungskurs einschließlich der Kursunterlagen darf höchstens 100 Euro betragen. Erscheint eine zum Kurs angemeldete und eingeladene Person nicht zum Fachausbildungs- oder Fortbildungskurs, hat diese nur Anspruch auf Rückerstattung der Hälfte des bezahlten Kursbeitrages.
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