Der Fachausbildungs- und Fortbildungskurs umfasst folgende Gegenstände:
1. Aufgaben eines sachverständigen Fischereiberechtigten,
2. wesentliche Inhalte des Steiermärkischen Fischereigesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen,
3. wesentliche Inhalte des Wasserrechtsgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie anderer relevanter Materiengesetze,
4. ökologische Zusammenhänge der aquatischen Fauna, lebensraumtypische Habitatvoraussetzungen in Fließgewässern und
5. Richtlinien und Möglichkeiten für Fischschutzmaßnahmen.
Der Fachausbildungskurs umfasst auch den Gegenstand „besondere Schutzgüter im Gewässer“.
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