(1) Die Anmeldung zum Fachausbildungs- und Fortbildungskurs hat beim Landesfischereiverband Steiermark zu erfolgen, der alle Kurstermine auf seiner Website (www.fischereiverband-steiermark.at) veröffentlicht. Der Landesfischereiverband hat Kursunterlagen über die rechtlichen und fachlichen Inhalte der Kurse zu erstellen, welche den Kursteilnehmern zu Kursbeginn auszuhändigen sind. Den Kursteilnehmern ist spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn die Einladung zu übermitteln.
(2) Eine Kursteilnahme ist erst nach Bezahlung des Kursbeitrages zulässig. Die Kursteilnehmer haben zu Beginn des Kurses ihre Identität und spätestens zu diesem Zeitpunkt die Bezahlung der Kursgebühr nachzuweisen.
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