LandesrechtSteiermarkVerordnungenStmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025

Stmk. Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete-Verordnung 2025

In Kraft seit 29. April 2025
Up-to-date

§ 1

§ 1 Festlegung der Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete

(1) Für Wildbäche (Anlage 1) und Lawinen (Anlage 2) werden Einzugsgebiete festgelegt.

(2) Die Abgrenzung der Einzugsgebiete erfolgt durch planliche Darstellung in Form von Übersichtsplänen im Maßstab 1 : 600 000 (Anlagen 3 und 4) und von Detailplänen im Maßstab 1 : 10 000 (Anlagen 3.1 und 4.1).

§ 2

§ 2 Kundmachung

(1) Die Anlagen 1, 2, 3, 3.1, 4 und 4.1 werden durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht. Einsicht kann während der Amtsstunden genommen werden:

- in alle Anlagen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (bei der für fachliche Angelegenheiten des Forstwesens zuständigen Stelle);

- in jene Teile der Anlagen, die die politischen Bezirke Graz und Graz-Umgebung betreffen, bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung;

- in jene Teile der Anlagen, die die übrigen politischen Bezirke betreffen, bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften.

(2) Zusätzlich ist die planliche Darstellung der Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete im Internet auf der Website www.waldatlas.steiermark.at abrufbar.

§ 3

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. April 2025, in Kraft.

§ 4

§ 4 Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen in der Steiermark festgelegt werden, LGBl. Nr. 51/2017, außer Kraft.