(1) Für die öffentlichen Apotheken in St. Marein im Mürztal, Kindberg, St. Barbara im Mürztal, Krieglach, Langenwang und Mürzzuschlag werden folgende Kernöffnungszeiten festgelegt:
Montag bis Freitag Samstag | 08.00 bis 12.00 Uhr 08.00 bis 12.00 Uhr | 15.00 bis 18.00 Uhr |
(2) Für die Filialapotheke „Zum Kindl“, 8650 Kindberg der öffentlichen Apotheke „ Zum heiligen Josef “, 8650 Kindberg, wird folgende Kernöffnungszeit festgelegt:
Montag bis Freitag Samstag | 08.00 bis 12.00 Uhr 08.00 bis 12.00 Uhr | 15.00 bis 18.00 Uhr |
(3) Die gemeldeten freiwilligen Öffnungszeiten sind in der Anlage 1 ersichtlich.
(4) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fallen, können die Apotheken an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.
(5) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18:00 Uhr, am 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, von 10:00 bis18:00 Uhr geöffnet halten.
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