Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30.03.2025 in Kraft. Es versehen die Apotheken der Gruppe 1 am 31.03.2025 ab 08.00 Uhr Notfallbereitschaft gemäß § 2 Abs. 1 und 2. Die Notfallbereitschaft in der Stadtgemeinde Fürstenfeld beginnt am 31.03.2025 mit der „Stadtapotheke Fürstenfeld“ gem. § 2 Abs. 6.
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