(1) Fallen der 24. und der 31. Dezember auf einen Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag, sind die öffentlichen Apotheken des Bezirks Hartberg-Fürstenfeld an diesen Tagen nur von 8:00 bis 12:30 Uhr offen zu halten.
(2) Auf die Öffnungszeiten und Notfallbereitschaft der Apotheken sowie außerhalb dieser Zeiten auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken ist gut sichtbar und bei Dunkelheit beleuchtet beim Eingang der Apotheke oder in dessen unmittelbarer Nähe hinzuweisen.
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