LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHMU – Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald§ 3

§ 3Zeitlicher Geltungsbereich

In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

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