§ 3 § 3 — Pensionsanpassung 2025
Gliederung
1. Abschnitt Erhöhung der Pensionen nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Pensionsgesetzes 2009, St. PG 2009
§ 3 § 3
§ 43 Abs. 2 Steiermärkisches Pensionsgesetz 2009 ist in Bezug auf die erstmalige Anpassung von Ruhe- und Versorgungsbezügen für das Kalenderjahr 2026 nicht anzuwenden.
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