LandesrechtSteiermarkVerordnungenValorisierung des Kostenbeitrages an öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten

Valorisierung des Kostenbeitrages an öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

§ 1

§ 1 Kostenbeitrag

Die Höhe des durch den Rechtsträger der Krankenanstalt einzuhebenden Kostenbeitrages von sozialversicherten Patientinnen/Patienten der allgemeinen Gebührenklasse, für deren Anstaltspflege als Sachleistung Gebührenersätze zur Gänze durch einen Träger der Sozialversicherung bzw. die LKF-Gebührenersätze durch den Gesundheitsfonds Steiermark getragen werden, beträgt 9,90 Euro pro Verpflegstag ab 1. Jänner 2025.

§ 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

§ 3

§ 3 Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Valorisierung des Kostenbeitrages an öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 17/2024, außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin zur Einhebung von Kostenbeiträgen für Verpflegstage vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung anzuwenden.