Auf der Grundlage der für das Jahr 2025 kostendeckend ermittelten Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse werden diese ab 1. Jänner 2025 pro Pflegetag für Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:
1. Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz | 1 869,90 € |
2. übrige Landeskrankenhäuser mit Ausnahme der Abteilungen für Psychiatrie sowie der Abteilung für Forensik am Landeskrankenhaus Graz II | 1 366,10 € |
3. Landeskrankenhaus Graz II, Abteilungen für Psychiatrie sowie der Abteilung für Forensik | 702,80 € |
4. Landespflegeanstalt für chronisch Kranke zur Versorgung beatmungspflichtiger Patientinnen/Patienten am Landeskrankenhaus Hochsteiermark, Standort Leoben: a) für invasive Langzeitbeatmung b) für nicht invasive Langzeitbeatmung | 389,00 € 222,00 € |
Keine Verweise gefunden
Rückverweise