LandesrechtSteiermarkVerordnungenFestsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2025§ 2

§ 2Kostendeckend ermittelte Eurowerte

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

Die Höhe der im § 1 festgesetzten Eurowerte ist gleich mit der Höhe der kostendeckend ermittelten Eurowerte.

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