§ 1 Eurowert je LKFPunkt — Festsetzung des Eurowertes je LKF-Punkt, der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2025
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Der für die LKF Gebühren zur Verrechnung gelangende Eurowert je LKF Punkt wird ab dem Jahr 2025 für die Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:
1. Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz, übrige Landeskrankenhäuser mit Ausnahme der Abteilungen für Psychiatrie am Landeskrankenhaus Graz II | 2,09 € |
2. Landeskrankenhaus Graz II, Abteilungen für Psychiatrie | 1,95 € |
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