Der für die LKF Gebühren zur Verrechnung gelangende Eurowert je LKF Punkt wird ab dem Jahr 2025 für die Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:
| 1. Landeskrankenhaus Universitätsklinikum Graz, übrige Landeskrankenhäuser mit Ausnahme der Abteilungen für Psychiatrie am Landeskrankenhaus Graz II | 2,09 € |
| 2. Landeskrankenhaus Graz II, Abteilungen für Psychiatrie | 1,95 € |
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