(1) Das Gehalt des Präsidenten/der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichtes in der Gehaltsklasse 21 Gehaltsstufe 14 gemäß § 35 Abs. 2 StLVwGG beträgt 13.855,4 Euro.
(2) Die Dienstzulage des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Landesverwaltungsgerichtes gemäß § 35 Abs. 3 StLVwGG beträgt 1.313,8 Euro.
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