LandesrechtSteiermarkVerordnungenErhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Beamten/Beamtinnen und Vertragsbediensteten im Landesdienst§ 9

§ 9Erhöhung der Monatsgehälter und Zulagen des Präsidenten/der Präsidentin und des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Landesverwaltungsgerichtes

In Kraft bis 31. Dezember 2025
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