LandesrechtSteiermarkVerordnungenErhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Beamten/Beamtinnen und Vertragsbediensteten im Landesdienst§ 8

§ 8Erhöhung der Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Vertragsbediensteten im Entlohnungsschema I und II

In Kraft bis 31. Dezember 2025
Up-to-date