§ 6 Erhöhung der Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren für Vertragsbedienstete in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen in Pflegeeinrichtungen und für Lehrende in Bildungseinrichtungen für Pflege-, Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe des Landes, die im Entlohnungsschema SIV entlohnt werden
In Kraft bis 31. Dezember 2025
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