LandesrechtSteiermarkVerordnungenErhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Beamten/Beamtinnen und Vertragsbediensteten im Landesdienst§ 2

§ 2Bedienstete im Besoldungsschema ST

In Kraft bis 31. Dezember 2025
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