Das Gehalt der Distriktsärzte/Distriktsärztinnen und Landesbezirks-tierärzte/Landesbezirkstierärztinnen gemäß § 11 des Gesetzes über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen beträgt 943,1 Euro.
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