Die Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der Bediensteten des Landes Steiermark gemäß dem Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark und die Gehälter der Distriktsärzte/Distriktsärztinnen und Landesbezirkstierärzte/Landesbezirkstierärztinnen gemäß dem Gesetz über die Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Distriktsärzte und Landesbezirkstierärzte, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen werden für den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen festgesetzt.
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