(1) Die Nebengebühr – Anästhesievergütung gemäß § 48 Abs. 2 StKDBR beträgt
1. für Ärztinnen/Ärzte in Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin 166,50 Euro,
2. für Fachärztinnen/Fachärzte für Anästhesiologie und Intensivmedizin 361,00 Euro.
(2) Die Nebengebühr – Zonenvergütung gemäß § 48 Abs. 3 StKDBR beträgt
1. in der Zone II 75,60 Euro,
2. in der Zone III 333,40 Euro.
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