Die Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten gemäß dem Steiermärkischen KAGes-Zuweisungs-, Dienst- und Besoldungsrecht – StKDBR werden für den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen festgesetzt.
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